WEP Impuls­frühstück: Die E-Rech­nungspflicht kommt

Ab Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnungspflicht für den B2B-Geschäftsverkehr eingeführt. Sie gilt für alle Unternehmen. Mit der Einführung gehen einige Herausforderungen für Sie einher. Auch wenn Sie nicht bereits am 01.01.2025 Ihre Rechnungen in einem elektronischen Format schreiben müssen, so müssen Sie die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen zu empfangen. Ganz wichtig: ein PDF ist keine E-Rechnung!

 

Beim gemeinsamen Frühstück informiert Sie Rechtsanwalt und Steuerberater Daniel Eidel über die neuen gesetzlichen Pflichten, ab wann sie jeweils gelten und welche technischen Aspekte zu berücksichtigen sind. Stellen Sie Ihre persönlichen Fragen zur E-Rechnung und tauschen sich mit anderen Selbstständigen aus.

 

Datum: 09.10.2024
Uhrzeit: 08:00 – 09:30 Uhr
Ort: WEP Wirtschaftsförderung, Lise-Meitner-Allee 18, 25436 Tornesch

 

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung. Sollten Sie den Termin nach Ihrer Anmeldung nicht wahrnehmen können, bitten wir um kurze Rückmeldung an heyn@wep.de.

 

 

Aktuell sind alle Plätze für dies Veranstaltung vergeben. Sie möchten sich auf die Warteliste setzen lassen? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@wep.de.

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