Zwei neue Förderprogramme für Unternehmen
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Kleine und mittlere Unternehmen, die in neue Technologien zur Energieeeffizienz und -innovation investieren oder einen Stromspeicher anschaffen wollen, winkt staatliche Unterstützung mit zwei neuen Förderprogrammen.
1. Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3
Diese Richtlinie soll helfen, mit Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen den Prozess zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Innovationskraft der Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben zu stärken und auszubauen. Die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2- Emissionen erfolgt im Hinblick auf das Ziel der Energiewende und eines klimaneutralen Schleswig-Holsteins bis 2045.
2. Förderung von Stromspeichern
Ziel der Förderung einer Investition in Stromspeicher ist eine stärkere Integration von Erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Stromspeichern in Schleswig-Holstein. Stromspeicher ermöglichen eine zeitliche Verschiebung der Stromnutzung. Mit ihnen kann elektrische Energie in eine speicherbare Energieform umgewandelt werden. Später erfolgt dann die Rückumwandlung in elektrische Energie. So kann der Zeitpunkt der Stromnutzung bedarfsgerecht verschoben werden.
Mehr zu den Förderprogrammen unter
www.wtsh.de/de/foerderprogramme