Quali­fizierungs­chancen­gesetz – gut für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind die Fördermöglichkeiten festgeschrieben, mit deren Hilfe Arbeitgeber ihren Beschäftigten Weiterbildungen ermöglichen können. Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen davon. In Zeiten von Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel können sie sich zukunftssicherer aufstellen.

Mit einer Förderung ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Weiterbildung, die aus finanziellen Gründen ansonsten nicht stattfände. Sie erhöhen das Qualifikationsniveau ihrer Mitarbeiter und somit die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens. Für Arbeitssuchende ist das Thema Weiterbildung inzwischen ein wichtiges Auswahlkriterium. Das QCG richtet sich gezielt an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mitten im Job stehen und die Eignung für eine Qualifizierung mitbringen. Der Förderumfang hängt von deren Alter und Qualifikation sowie von der Betriebsgröße ab.

Nähere Auskunft zum QCG erteilt der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur

unter Telefon 0800-4555520 (kostenlos)
oder unter der E-Mailadresse elmshorn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.

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