Berufsausbildung in Teilzeit – ein Win-Win-Projekt für Betrieb und Auszubildende
Eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren, ist nicht immer möglich. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Spracherwerb, gesundheitliche oder andere Gründe können die Arbeitszeit einschränken. Hier kann eine Ausbildung in Teilzeit die Lösung sein, denn sie steht allen offen. Wie’s geht, darüber informiert die WEP-Beratungsstelle Frau & Beruf regelmäßig auf Veranstaltungen und in Einzelberatungen speziell für Frauen.
Vorteile für Betrieb und Auszubildende
Bereits seit 2005 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz die Teilzeitausbildung für Mütter, Väter und pflegende Angehörige, die keine Berufsausbildung gemacht oder diese abgebrochen haben oder die eine neue Berufsorientierung suchen. Seit 2020 kann jeder eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren! Dieses flexible Ausbildungsmodell ist ein Win-Win-Projekt für die Auszubildende und den Ausbildungsbetrieb, weiß Frau & Beruf-Beraterin Inke Stäcker aus langjähriger Erfahrung und erklärt: „Für die Auszubildende ergeben sich die bessere Vereinbarkeit der Ausbildung mit dem Lebensalltag und ein vollwertiger, anerkannter Berufsabschluss, der bessere Chancen im Arbeitsleben und finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Der Ausbildungsbetrieb kann mit einer hohen Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden rechnen, gewinnt eine künftige Fachkraft und stärkt außerdem sein Image als familienfreundliches Unternehmen.“
Teilzeitausbildung in zwei Varianten
Die Teilzeitausbildung ist in allen im dualen Ausbildungssystem anerkannten Berufen möglich. Zwei Ausbildungsvarianten, über die sich Auszubildende und Ausbildungsbetrieb einigen, stehen zur Auswahl:
- Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden (oder 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit) beträgt.
- Mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden beträgt.
Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst. Zusätzlich können staatliche Leistungen beantragt werden.
Mehr Information
für Betriebe und Ausbildungsinteressentinnen bei der Beratungsstelle Frau & Beruf unter 04120-707765 oder frau-beruf-pi@wep.de