Ausbildungs­vertrag auch elektronisch möglich

Es ist vielleicht noch nicht bei allen Betrieben und potenziellen Auszubildenden angekommen: Der Ausbildungsvertrag muss keine Unterschriften der Vertragsparteien mehr enthalten.

Bereits seit dem 1.8.2024 ist es gesetzlich so geregelt, dass es genügt, wenn der Ausbildungsbetrieb aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung unverzüglich einen elektronischen Vertrag übermittelt und der/die Auszubildende (oder sein/ihre gesetzlicher Vertreter) den Empfang bestätigt. Diese gesetzliche Regelung soll der unkomplizierten Gewinnung von Nachwuchskräften dienen.

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