Die E-Rechnung kommt
Eine komplett ausgebuchte Veranstaltung und reges Interesse der Teilnehmer – diese Bilanz konnte die WEP nach einem Info-Frühstück für Jungunternehmer unter dem Titel „Die E-Rechnung kommt“ ziehen. Als Gastreferent zeigte der Tornescher Rechtsanwalt und Steuerberater Daniel Eidel praxisnah und mit Hilfe einer übersichtlichen visuellen Präsentation, wie Unternehmen die Umstellung auf die E-Rechnung meistern können.
Normiertes Format ist notwendig
Im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz müssen Unternehmen künftig Rechnungen in einem nach einer europäischen Norm vorgeschriebenen „strukturierten elektronischen Format“ erstellen, empfangen und versenden können. Diese Vorgabe, so Eidel, werde beispielsweise von den Formaten XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, eine PDF- plus eine XML-Datei) erfüllt. Diese können ins Buchführungsprogramm integriert werden. Rechnungen auf Papier, als Word-, Excel- oder PDF-Datei sind nicht mehr erlaubt. Dies gilt im inländischen B2B-Bereich, also für Umsätze zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen, für Rechnungen über 250 Euro.
E-Mail-Adresse zum Empfang einer E-Rechnung genügt
Erleichtert vernahmen die Teilnehmer, dass ab 1. Januar 2025 jedes Unternehmen zunächst nur in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen, und dass hierfür eine E-Mail-Adresse genügt. Um XRechnungen lesbar zu machen, werden schon jetzt zahlreiche günstige oder sogar kostenlose Tools im Internet angeboten. Wichtig: Wer keine E-Rechnung bekommt, kann keine Vorsteuer mehr absetzen. Und E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang digital aufbewahrt werden.
Pflicht zur Fakturierung per E-Rechnung beginnt stufenweise
Die Pflicht, E-Rechnungen zu schreiben und zu versenden, beginnt für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz am 1. Januar 2027, für Unternehmen, die darunter liegen, ab dem 1.Januar 2028. Auch Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro unterliegen ab dann der E-Rechnungspflicht. An Privatpersonen dürfen auch weiterhin herkömmliche Rechnungen geschrieben werden, ebenso an ausländische Unternehmen.
Teures Buchhaltungprogramm ist nicht nötig
Ein teures Buchhaltungsprogramm zum Schreiben der E-Rechnung müsse sich niemand anschaffen, beruhigte Eidel unsichere Fragesteller. „Bisher ist mir kein Hersteller bekannt, der die Möglichkeit zur E-Rechnungsschreibung mit Zusatzgebühren verbunden hätte. Zudem gibt es Anbieter, die kostengünstige Rechnungsschreibungsprogramme verfügbar haben“, erläuterte er.
Teilnehmer waren von Informationsfülle begeistert
Die Teilnehmer waren von der Informationsfülle und der Beantwortung ihrer individuellen Fragen begeistert. So fand Axel Leichert, Berater für kaufmännische Prozesse aus Pinneberg, den Stoff sehr informativ und hilfreich, da er bislang noch nichts Näheres über die E-Rechnung wusste. Lisa Bohm aus Rellingen, die sich vor Jahren mit Hilfe der WEP Gründungsberatung als E-Mobilitätsberaterin selbstständig machte, hatte sich schon mit dem Thema beschäftigt. „Trotzdem habe ich hier viele neue Details mitgenommen“, freute sie sich. Und Torsten Reich, kaufmännischer Energieberater für KMU aus Wedel, der noch nichts zur E-Rechnung wusste, meinte: „Diese Veranstaltung hat mir sehr gefallen und hat mir viel gebracht. Beruhigend finde ich die Übergangsfristen.“
Weitere Information
WEP Projektmanager Joschka Feilke hält für Interessierte den Vortrag von Daniel Eidel als PDF-Datei bereit. Kontakt unter E-Mail Feilke@wep.de