Schluss mit Greenwashing & Co.
Seit dem 27. September 2026 kann ein einziges Wort zur Abmahnung eines Unternehmens führen: „Nachhaltig“, „Klimaneutral“ oder „Umweltfreundlich.“ Die IHK zu Kiel weist darauf hin, dass ab diesem Tag auch die letzte Stufe der sogenannten EU Richtlinie EmPCo greift.
Aussagen wie „klimaneutral“ nur noch mit Nachweis
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) werden die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich verschärft. Viele Formulierungen, die heute selbstverständlich genutzt werden, dürfen künftig nur noch mit belastbaren Nachweisen verwendet werden.
Ziel der EmpCo-Richtlinie: Sie soll Verbraucherechte stärken und vor irreführenden Angaben schützen. „Greenwashing“ und „Social Washing“ ist somit ein Schlusspunkt gesetzt worden. Durchgesetzt werden soll die EU-Richtlinie über nationales Recht – in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - das UWG.
EmpCo EU-Richtlinie betrifft alle Unternehmen
Die EmpCo-Richtlinie betrifft nicht nur große Konzerne. Ob Hotel, Restaurant, Handwerksbetrieb, Industrieunternehmen, Händler oder Dienstleister – wer mit Nachhaltigkeit, Regionalität, Klimaschutz oder sozialer Verantwortung wirbt, sollte seine Kommunikation spätestens jetzt überprüfen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Befristete Ausnahme
Eine befristete Ausnahme der seit 27. September 2027 geltenden Richtlinie gibt es jedoch. Für Produkte und Verpackungen, die bereits hergestellt wurden oder sich im Handel befinden und deren Vernichtung wirtschaftlich unverhältnismäßig oder nicht nachhaltig wäre, hat der Bundestag am 24. September eine Erleichterung beschlossen. Sie dürfen bis zum 26. September 2028 weiter im Handel bleiben.
Nähere Information
Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) - IHK Schleswig-Holstein