KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden. Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.

Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen


Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland. Auch auf der offiziellen Website der EU gibt es Informationen, zum Beispiel eine Zusammenfassung der Transparenzregeln, die ab 2. August 2026 gelten.


Näheres dazu unter

www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html

und

Kurze Fakten: Transparenzregeln für KI-Systeme | Die digitale Zukunft Europas gestalten

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